Liebe DJKler,
das aktuell überarbeitete Hygienekonzept ist folgend zu finden – Änderungen in gelb.
In den Indoor-Anlagen gilt aktuell der 2G – Grundsatz: Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist nur möglich für Personen, die geimpft oder genesen sind.
Ausgenommen von der Notwendigkeit eines Testnachweises lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind:
• Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises oder Genesenen-Nachweis sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
• Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Bitte haltet Euch weiterhin an die vorgegebenen Maßnahmen und bleibt gesund!
Die Vorstandschaft