Liebe DJKler,
das aktuell รผberarbeitete Hygienekonzept ist folgend zu finden – ย รnderungen in gelb.
In den Indoor-Anlagen gilt aktuell der 2G โ Grundsatz: Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist nur mรถglich fรผr Personen, die geimpft oder genesen sind.
Ausgenommen von der Notwendigkeit eines Testnachweises lt. Infektionsschutzmaรnahmenverordnung sind:
โข Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises oder Genesenen-Nachweis sind,
โข Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
โข Schรผlerinnen und Schรผler bis 17 Jahre, die regelmรครig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Bitte haltet Euch weiterhin an die vorgegebenen Maรnahmen und bleibt gesund!
Die Vorstandschaft